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Das Ummelden eines KFZ - Diese Punkte musst du beachten!

Wie melde ich eigentlich mein Fahrzeug um? Was brauche ich und wie ist der Ablauf?

Das Ummelden des KFZ nach einem Umzug in der gleichen Stadt

Auch wenn du innerhalb der gleichen Stadt oder im gleichen Landkreis umziehst, ist das Ummelden des KFZ vorgeschrieben. Zwar behältst du das gleiche Kennzeichen, aber auf dem Fahrzeugbrief und auf dem Fahrzeugschein muss die Anschrift durch eine Behörde geändert werden. Üblicherweise suchst du dazu die KFZ-Zulassungsbehörde auf. Um das Fahrzeug als Privatperson umzumelden, musst du folgende Unterlagen vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bis Oktober 2005: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bis Oktober 2005:Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung
  • eine von dir unterschriebene Vollmacht, falls du mit der Ummeldung eine andere Person beauftragst
Hinweis: Bist du noch im Besitz des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs, die bis Oktober 2005 ausgestellt wurden und reicht der Platz auf diesen Papieren für eine Adressänderung nicht aus, stellt die Zulassungsstelle dir die Zulassungsbescheinigungen I und II aus. Die Ummeldung des KFZ ist dann mit höheren Kosten verbunden, als wenn lediglich eine Adressänderung vorgenommen wird.

Erfolgt die Ummeldung eines PKW oder anderen Kraftfahrzeugs als Firma, das heißt, der Halter ist eine juristische Person, werden gegebenenfalls zusätzlich benötigt:

  • die Ummeldung des Gewerbes
  • der Mietvertrag für die neue Adresse
  • ein Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • die unterschriebene Vollmacht auf einem Dokument mit Firmenkopf
Tipp: Wenn du innerhalb Berlins umziehst, kannst du die Ummeldung von einem Auto oder einem Motorrad auch auf einem Bürgeramt in einem der Rathäuser vornehmen. Das geht allerdings nur dann, wenn du bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigungen I und II bist. Andernfalls ist auch hier der Gang zur KZF-Zulassungsbehörde unumgänglich. Wohnst du in einem anderen Bundesland können diese Regelungen abweichen. Erkundige dich hierzu bei der KFZ-Zulassungsstelle am neuen Wohnort.

Das Ummelden des KFZ nach einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands

Wenn du deinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland verlegst, bist du verpflichtet, dein Fahrzeug dort anzumelden. Seit dem Jahr 2015 kannst du dein altes Kennzeichen behalten, sodass nur die Änderung der Zulassungsbescheinigungen notwendig ist. Du kannst aber auch ein neues Kennzeichen beantragen. In diesem Fall erhältst du die Zulassungsbescheinigungen I und II neu. In der Regel musst du zum Ummelden des KFZ innerhalb Deutschlands als Privatperson folgendes vorlegen, wenn du das alte Kennzeichen behältst:

  • Antrag auf KFZ-Zulassung (An- bzw. Ummeldung von Kraftfahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bis Oktober 2005: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bis Oktober 2005: Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung
  • eine von dir unterschriebene Vollmacht, falls du mit der Ummeldung eine andere Person beauftragst
  • falls fällig, den Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise den Nachweis über eine aktuelle HU die elektronische Versicherungsbestätigung

Möchtest du mit dem Ummelden des KFZ gleichzeitig ein neues Kennzeichen beantragen, benötigst du darüber hinaus:

  • die alten Nummernschilder, sofern das Fahrzeug nicht stillgelegt war
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer

Bei juristischen Personen (Firmen oder Vereine) kommen gegebenenfalls hinzu:

  • die Gewerbeummeldung
  • der Mietvertrag für die neue Adresse
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregisterauszug
  • die unterschriebene Vollmacht auf einem Dokument mit Firmenkopf
Hinweis: Die Änderung der Adressangaben im Führerschein ist beim Ummelden des KFZ nicht notwendig, wenn du bereits den neuen Führerschein hast, da die Adresse sowieso nicht darauf steht. Die Anschrift steht nur auf den alten Führerscheinen, die abhängig vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und dem Ausstellungsjahr zwischen 2021 bis spätestens 2033 umgetauscht werden müssen. Nutze den Umzug dann einfach dazu, den neuen Führerschein ausstellen zu lassen, der die Form einer Checkkarte hat.

Das Ummelden des KFZ aus dem Ausland

Wenn du ein Fahrzeug ummelden möchtest, das bereits in einem Land innerhalb der Europäischen Union (EU) angemeldet war, gelten ähnliche Bedingungen wie für die Ummeldung innerhalb Deutschlands. Allerdings kannst du in diesem Fall die alten Kennzeichen nicht behalten und musst einige Dokumente mehr vorlegen. Neben den Unterlagen für die innerdeutsche Ummeldung musst du vorlegen:

  • die Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • einen sogenannten Nachweis der Verfügungsberechtigung, in der Regel den Kaufvertrag
  • das Gutachten einer technischen Prüfstelle gemäß § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • falls vorhanden, die Nummernschilder aus dem Ausland

Für ein Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU benötigst du darüber hinaus:

  • eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Das Ummelden des KFZ nach einem Halterwechsel

Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist auch dann vorgeschrieben, wenn dieses verkauft oder verschenkt wird. Der neue Halter muss der KFZ-Zulassungsstelle in diesen Fällen folgende Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • SEPA-Mandat für den Einzug der KFZ-Steuer
  • die Zulassungsbescheinigungen I und II
  • gegebenenfalls den Kaufvertrag oder ein Dokument über die Schenkung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung
  • wenn das Auto älter als drei Jahre ist einen Nachweis der HU
  • die bisherigen Nummernschilder

Fristen und Kosten für die KFZ-Ummeldung

Das Ummelden eines KFZ musst du grundsätzlich sofort nach einem Umzug oder der Einfuhr aus dem Ausland durchführen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können daher nicht pauschal hier angegeben werden. In Berlin beispielsweise kostet die Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt derzeit 11 Euro. Bei einem Zuzug in die Stadt aus Deutschland werden 17,50 Euro ohne neue Kennzeichen fällig. Mit neuen Kennzeichen sind es 27,80 Euro. Bei Ummeldungen von Fahrzeugen aus dem Ausland musst du je nach Aufwand mit Kosten zwischen 30 bis 105 Euro rechnen. Welche Kosten bei der Ummeldung an deinem Wohnort entstehen, kannst du bei der KFZ-Zulassungsstelle erfragen. Je nach Bundesland können diese von denen in Berlin abweichen.

Tipp: Was du für das Ummelden von einem Wohnsitz bei einem Umzug wissen musst, erfährst du in unserem entsprechenden Ratgeber. Lies in diesem, warum die Ummeldung wichtig ist und wie du dabei vorgehst.

Fazit

Wer umzieht, muss sich nicht nur beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen, sondern auch sein KFZ ummelden. Das ist sofort nach dem Umzug notwendig und mit Kosten verbunden. Wie hoch diese sind und welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Umfang und der Art der Ummeldung ab.



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