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Der Umzug in eine neue Wohnung – So läuft das mit dem Strom

Ob du deinen bisherigen Vertrag kündigen musst, wie du die Stromlieferung für die neue Wohnung anmeldest und welche Fristen du einhalten solltest

Der Umzug - Die Chance auf einen besseren Stromtarif

Im Unterschied zu beispielsweise Telefonverträgen endet der Vertrag mit einem Stromanbieter unter Umständen beim Auszug aus einer Wohnung. Zwar kannst du auch in der neuen Wohnung die Leistungen des Anbieters weiter nutzen, aber es wird in diesem Fall häufig ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen abgeschlossen. Alternativ kannst du dir auch einen anderen Stromanbieter suchen. Das ist dann sinnvoll, wenn dieser ein besseres Angebot oder günstigere Preise hat. Erfahre hier bei volders.de, wie du den Strom in der alten Wohnung abmeldest sowie in der neuen Wohnung anmeldest und wann eine Kündigung beziehungsweise Sonderkündigung des bisherigen Vertrags möglich ist.

Den Vertrag für Strom in der alten Wohnung kündigen

Ob ein Umzug in eine neue Wohnung zur Kündigung des Vertrags mit dem Stromanbieter berechtigt, ist leider nicht einheitlich geregelt. Während einige Stromlieferanten auf der Erfüllung des Vertrags bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen, ist es bei anderen nicht möglich, den Energieliefervertrag auf die neue Anschrift zu übernehmen oder es gibt eine Umzugsklausel im Vertrag, die die Sonderkündigung erlaubt. Die Kündigung reichst du schriftlich ein, möglichst dann, wenn du den neuen Mietvertrag unterzeichnet hast. Der Stromliefervertrag endet mit dem Tag, an dem du die alte Wohnung an den Vermieter oder gegebenenfalls einen Nachmieter übergibst. Du liest dann den Stromzähler ab und teilst deinem Energieversorger die Daten umgehend mit. In der Regel wird auch der Vermieter oder ein in seinem Auftrag handelnder Verwalter den Zählerstand auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, sodass sichergestellt ist, dass dir ab dem Zeitpunkt der Übergabe keine Kosten mehr für Strom entstehen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wasser und Gas.

Hinweis: Die meisten Energieversorger fungieren sozusagen als Zwischenhändler, das heißt, der Strom wird zwar von einem örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt, aber von einem Stromversorger verkauft. Das erklärt auch die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter, da die Preise zum einem von der gekauften Menge und zum anderen vom Verhandlungsgeschick abhängen. Bei einem Umzug muss auch der Netzbetreiber informiert werden. Das übernimmt normalerweise der Stromversorger, sodass du dich darum nicht kümmern musst. Du wirst vom Netzbetreiber anschließend ein Schreiben mit der Bitte um die Mitteilung des Zählerstands erhalten.

Möchtest du deinen bisherigen Stromliefervertrag mit in die neue Wohnung nehmen, solltest du dies dem Anbieter möglichst mindestens sechs Wochen vor dem Umzug mitteilen. Bis zur Übergabe der alten Wohnung wird diese dann noch gemäß des Vertrags mit Strom beliefert. Danach beginnt die Belieferung der neuen Wohnung. In der Zwischenzeit stehst du in der neuen Wohnung nicht ohne Strom da, da hier die Grundversorgung greift. Dazu findest du in diesem Ratgeber später weitere Informationen.

Hinweis: Um zu erfahren, ob dein Stromversorgungsunternehmen eine außerordentliche Kündigung bei einem Umzug erlaubt, bleibt dir leider nichts weiter übrig, als die Vertragsunterlagen oder die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) diesbezüglich zu prüfen. Da sich der Beginn des neuen und das Ende des alten Mietvertrags aufgrund der Kündigungsfrist, der Umzugsorganisation und eventueller Ausbau- und Renovierungsarbeiten häufig überschneiden, musst du zudem sowohl für die alte als auch die neue Wohnung Strom bezahlen.

Die Sonderkündigung ist auch dann möglich, wenn der Energieversorger die neue Wohnung nicht mit Strom beliefern kann oder für diese bereits ein Stromliefervertrag besteht, beispielsweise beim Umzug in die Wohnung eines Lebenspartners. Unkompliziert ist die Sonderkündigung bei einem Umzug ins Ausland. Sofern keine außerordentliche Kündigung möglich ist, beliefert dich der bisherige Stromversorger bis zum Ende der Vertragslaufzeit am neuen Wohnort weiter. Du kannst den Vertrag dann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündigen.

Hinweis: Hast du bei Abschluss des Vertrags einen Neukundenbonus vereinbart, der an die Laufzeit gebunden ist, verlierst du diesen in der Regel bei einer vorzeitigen Kündigung.

Die Stromlieferung für die neue Wohnung anmelden

Da in Deutschland jeder Haushalt das Recht hat, mit Energie versorgt zu werden, wird dieser im Rahmen der Ersatzversorgung auch in der neuen Wohnung nutzbar sein. Nach § 38 EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) ist hierfür der Abschluss eines Vertrags nicht zwingend notwendig. Die Ersatzversorgung wird nach der Wohnungsübergabe durch den sogenannten Grundversorger geleistet. Das ist gemäß § 36 EnWG der Dienstleister, der die meisten Haushalte im Netzgebiet mit Energie versorgt. In der Regel sind dies die örtlichen Stadtwerke. Mit der ersten Stromentnahme kommt mit dem Grundversorger automatisch ein Vertrag zustande, sofern bis dahin noch mit keinem anderen Anbieter einer geschlossen wurde. An den Vertrag mit dem Grundversorger bist du nicht gebunden, wenn du das Versorgungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen kündigst, zum Beispiel weil du den Anbieter wechseln oder in einen Tarif des Grundversorgers wechseln möchtest. In vielen Fällen empfiehlt sich es sich zu wechseln, da die Preise der Grundversorger häufig höher liegen als bei anderen Energieversorgern.

Hinweis: Im Normalfall kümmert sich dein neuer Energieversorger um die Abmeldung beim Grundversorger und du musst selbst kein Kündigungsschreiben versenden. Achte bei Vertragsabschluss allerdings darauf, ob die automatische Abmeldung vorgesehen ist.

Am Tag der Wohnungsübergabe liest du auch in der neuen Wohnung den Zählerstand ab und teilst ihn deinem Vertragspartner mit. Hast du noch keinen Stromvertrag abgeschlossen, wird der Grundversorger häufig durch die Wohnungsverwaltung oder den Vermieter informiert. Der Zählerstand wird in der Regel auch von diesem im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst.

Fazit

Ob du bei einem Umzug weiterhin durch den bisherigen Stromversorger beliefert wirst oder den Vertrag kündigen und somit wechseln kannst, hängt einerseits vom individuellen Vertrag und andererseits vom Liefergebiet des Energielieferanten ab. Viele Anbieter haben in ihren AGB eine Umzugsklausel, durch die die Sonderkündigung bei einem Umzug geregelt wird.


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