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Die formlose Kündigung

Bei diesen Verträgen ist sie möglich - Tipps vom Experten

Tipps für die wirksame formlose Kündigung

Zum Alltagsleben fast eines jeden Menschen gehören Verträge, die zum Beispiel für Dienstleistungen oder für die Nutzung von Sachen abgeschlossen werden. Nicht immer ist eine dauerhafte Laufzeit eines Vertrags gewünscht und er soll daher gekündigt werden. In vielen Fällen müssen allerdings Kündigungsfristen oder formelle Vorgaben beachtet werden, in anderen wiederum ist das Kündigen unkompliziert und formlos möglich.

Was versteht man rechtlich unter einer Kündigung?

Nach dem deutschen Recht wird unter einer Kündigung die einseitige Auflösung eines Vertrags verstanden. Das Vertragsrecht unterscheidet hierbei zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Außerdem ist unter bestimmten Bedingungen eine Sonderkündigung möglich. Die ordentliche Kündigung wird oftmals auch als fristgerechte Kündigung bezeichnet, denn zum Beenden des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist die Einhaltung einer festgelegten Frist vorgesehen. Die außerordentliche Kündigung tritt dann ein, wenn ein Vertragsverhältnis aus einem bestimmten Grund nicht mehr fortgeführt werden kann, beispielsweise wenn ein Angestellter durch den Arbeitgeber bedroht wird. Die Sonderkündigung ist streng genommen ein Spezialfall der außerordentlichen Kündigung. Sie ist dann möglich, wenn ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrags durch einen Vertragspartner einseitig geändert wurde, zum Beispiel durch die Erhöhung von Beiträgen oder eine Veränderung des Leistungsumfangs bei Versicherungen.

Was muss beachtet werden, damit eine Kündigung wirksam wird?

Die wirksame Kündigung setzt eine Kündigungserklärung voraus, bei Arbeitsverträgen ist sogar ein Grund notwendig. Formvorschriften werden entweder durch Gesetze, die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) des Vertragspartners oder Tarifverträge festgelegt. So legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 123 fest, dass die Kündigung von Miet- oder Arbeitsverträgen nur unter Einhaltung einer bestimmten Form möglich ist. Wichtig zum Wirksamwerden einer Kündigung sind außerdem einzuhaltende Fristen und die Kündigungsform:


Die Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem spätmöglichsten Zugang einer Kündigung und dem dadurch bewirkten Ende des Vertragsverhältnisses liegt. Sie beruht entweder auf gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise bei Arbeits- und Mietverträgen oder individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die Kündigungsabsicht vor Ablauf der Frist kundgetan wurde. Soll ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Beispiel zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden, muss die Kündigung bis zum 30.09. erfolgen. Die Kündigungsfristen sind je nach Vertragsart unterschiedlich. Fristlose Kündigungen sind ebenso möglich, wie vierzehntägige oder monatliche Kündigungsfristen.


Die Schriftform

Das BGB unterscheidet zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen und der elektronischen Schriftform. Die gesetzliche Schriftform erfordert gemäß des § 126 BGB ein eigenhändig unterschriebenes Dokument, das den Kündigungswillen enthält. Sie ist insbesondere bei der Kündigung von Miet- oder Arbeitsverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Schriftform kommt ohne persönliche Unterschrift aus. Das Dokument muss allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem § 2 des Signaturengesetzes (SigG) versehen sein. Eine Ausnahme von der Schriftform besteht seit dem 1. Oktober 2016 bei Verträgen mit Verbrauchern, die über das Internet abgeschlossen worden sind. In diesen Fällen darf die Schriftform nicht verlangt werden, sondern die Kündigung ist auch per E-Mail oder online möglich. Grundlage hierfür sind Änderungen im § 309 Nr. 13 BGB. Demnach reicht die Textform in diesen Fällen aus.


Die Textform

In § 126b des BGB wird die Textform als eine "lesbare Erklärung" definiert, die auf "einem dauerhaften Datenträger" abgegeben wird. Datenträger im Sinne des Gesetzes sind alle Medien, auf denen der Inhalt unverändert wiedergegeben werden kann und die vom Empfänger auf irgendeine Weise für einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden können. Das können beispielsweise Brief, Fax oder E-Mail sein. Räumt der Vertragspartner die Kündigung per Online-Formular, SMS oder Telefon ein, sind auch diese Formen möglich. Der besseren Beweisbarkeit wegen ist es jedoch ratsam, die Kündigungsabsicht schriftlich darzulegen. Der Versand per Fax ist in den meisten Fällen eine gute Versandmethode. Viele Gerichte haben Faxnachweise in der Vergangenheit als ausreichende Beweise anerkannt.

Wann ist eine formlose Kündigung möglich?

In der Regel ist die formlose Kündigung bei allen Verbraucherverträgen möglich. Formlos bedeutet hier im Grunde genommen, dass die die Textform ausreicht. Außerdem ist der Kündigende frei in der Gestaltung des Kündigungstextes. Die Kündigungsfrist bleibt davon unberührt und muss für eine wirksame Kündigung eingehalten werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf dem Kündigungsschreiben bestimmte Angaben zu machen, um dem Vertragspartner die Zuordnung zu erleichtern und damit unkompliziert zu kündigen. Diese Angaben sollten nicht fehlen:

  • eigener Name und Anschrift
  • Vertrags- oder Kundennummer
  • Hinweis darauf, was gekündigt werden soll und zu welchem Zeitpunkt
  • gegebenenfalls der Widerruf einer Einzugsermächtigung
  • eventuell die Unterschrift
  • Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung

Auch bei nicht erforderlicher Schriftform sollte zudem der Name und die Anschrift des Vertragspartners vermerkt werden.

In welchen Fällen ist die formlose Kündigung nicht möglich?

Die formlose Kündigung ist nicht möglich, wenn im Vertrag bestimmte Formularklauseln, wie ein Kündigungsausschluss für einen festgelegten Zeitraum, festgehalten worden sind. Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Kündigung einer Mietwohnung durch den Vermieter aufgrund von Eigenbedarf. Die Kündigung muss in diesem Fall den Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit innerhalb einer Frist enthalten. Bei der Kündigung von Miet- oder Ausbildungsverhältnissen durch Vermieter oder Ausbilder muss die Kündigung zudem im Sinne gesetzlicher Regelungen begründet werden.

Tipp: Du kannst unser Online-Formular für deine Kündigung nutzen und direkt online dein Kündigungsschreiben versenden.




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