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Die Hausratversicherung im Ausland

Den Hausrat auch im Ausland absichern

Die Hausratversicherung im Ausland - So sind deine Sachen auf einer Reise oder während eines Auslandssemesters geschützt

Die in jeder Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung versichert Hausrat auch dann, wenn er sich nicht innerhalb des in der Versicherungspolice aufgeführten Haushalts beziehungsweise in mitversicherten Räumlichkeiten wie Keller, Garagen oder Dachböden befindet. Unter Hausrat im versicherungsrechtlichen Sinne fallen dabei nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern versichert sind unter anderem auch:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Dekorationen, Bilder und Teppich
  • technische Geräte und Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Computer, Fernseher und Stereoanlagen
  • Gebrauchsgegenstände wie Geschirr
  • persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Kleidung
  • Verbrauchssachen wie Nahrungs- und Genussmittel
  • Bargeld

Außerdem sind nicht nur Sachen versichert, die dem Versicherungsnehmer gehören, sondern alle Personen genießen Versicherungsschutz, die mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt leben. Allerdings sind Mieter oder Untermieter nicht mitversichert, da bei diesen versicherungssrechtlich von einem eigenen Haushalt ausgegangen wird. Die Außenversicherung der Hausratversicherung wird auch im Ausland tätig, wobei sich die versicherten Gegenstände nur vorübergehend dort befinden dürfen und vorher im versicherten Haushalt genutzt worden sein müssen.

Entschädigungsgrenzen bei der Hausratversicherung im Ausland

Bei der Außenversicherung der Hausratversicherung musst du auch im Ausland eine Entschädigungsgrenze beachten. Diese gibt an, bis zu welcher Betragshöhe die Hausratversicherung Schäden bei einzelnen Gegenständen reguliert. Häufig beträgt die Entschädigungsgrenze nur zehn bis zwanzig Prozent der gesamten Versicherungssumme. Je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden sich die Entschädigungsgrenzen. Außerdem können für besondere Kategorien von Wertsachen spezielle Entschädigungsgrenzen innerhalb desselben Versicherungsvertrags bestehen, wenn diese nicht in Wertschränken gelagert werden. Die genauen Angaben dazu kannst du deiner individuellen Versicherungspolice oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Versicherers unternehmen.

Beispiel: Die gesamte Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Die Entschädigungsgrenze wurde im Versicherungsvertrag mit 20 Prozent vereinbart. Bei einem Einbruch wurde ein Schmuckstück im Wert von 30.000 Euro gestohlen. Die Versicherung zahlt jedoch nur 20.000 Euro Schadensersatz. Besitzt du einige sehr wertvolle Gegenstände solltest du die Versicherung daher gezielt anpassen oder entsprechende Zusatzversicherungen abschließen.

Wie schützt die Hausratversicherung bei einem Auslandsaufenthalt?

Wie bereits erwähnt, gewährt die Hausratversicherung nur Leistungen bei der Beschädigung oder dem Verlust von Gegenständen, die sich zuvor bereits im versicherten Haushalt befunden haben und nur vorübergehend auswärts genutzt werden. Unter vorübergehend wird in der Regel ein maximaler Zeitraum von drei Monaten verstanden. Das ist zum Beispiel bei Kleidung und Schuhen, Schmuck, einem Notebook oder dem Smartphone der Fall, wenn diese während einer Reise aus dem Auto, dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung gestohlen werden. Nicht versichert sind in diesem Rahmen allerdings Gegenstände, die du erst auf der Reise erworben hast. Hier kann der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Werden Gegenstände aber beispielsweise durch einen Brand im Hotelzimmer beschädigt, greift die Außenversicherung der Hausratversicherung auch im Ausland meistens nicht, sondern die Haftpflichtversicherung des Hotelbesitzers ist dann zuständig.

Wann übernimmt die Hauratversicherung Leistungen bei einem Auslandssemester?

Die Außenversicherung der Hausratversicherung sichert deine Sachen auch dann ab, wenn du während des Studiums oder einer Ausbildung vorübergehend nicht im versicherten Haushalt wohnst. Die Voraussetzung hierfür ist es allerdings, dass dieser dein Lebensmittelpunkt bleibt, also du für deinen Hauptwohnsitz gemeldet bist. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung auch im Ausland gilt, sofern du nicht dauerhaft auswanderst, sondern in der Wohnung gemeldet bleibst, für die die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Drei-Monatsfrist gilt im Unterschied zu dem Auslandsaufenthalt für Studenten und Auszubildende übrigens nicht, sondern stattdessen bist du über das gesamte Auslandssemester versichert - unabhängig davon, ob du am Hauptwohnort eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hast oder diese noch über deine Eltern läuft. Die meisten Versicherer übernehmen innerhalb der europäischen Gemeinschaft bei einem oder mehreren Auslandssemestern übrigens Leistungen bis zur vollen Versicherungssumme und nicht nur bis zur im Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenze. Meistens gilt die Versicherung dann sogar für bis zu zwei Jahre. Details dazu kannst du dem individuellen Versicherungsvertrag entnehmen. Du musst deine Auslandssemester jedoch in der Regel vorher dem Versicherungsunternehmen melden. Wenn du deine Auslandssemester außerhalb Europas absolvierst, sollten du oder deine Eltern eine Zusatzversicherung abschließen. Die Kosten hierfür liegen oftmals nicht sehr hoch.

Was ist bei der Hausratversicherung im Ausland für eine Immobilie zu beachten?

Alle Gegenstände, die nur vorübergehend, also bis zu einer Höchstdauer von drei Monaten in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verwendet werden, sind über die Hausratversicherung auch für eine Auslandsimmobilie durch die Außenversicherung geschützt. Anders sieht es hingegen bei Hausrat aus, der sich dauerhaft in einer Auslands- oder Inlandsimmobilie befindet, wie zum Beispiel Möbel und Teppiche. Für diese Sachen musst du eine eigene Versicherung abschließen. Ein Rundumschutz beinhaltet für diesen Fall eine Ferienhausversicherung, bei der eine Hausrat-, eine Haftpflicht und eine Gebäudeversicherung kombiniert werden können. Einige deutsche Versicherer bieten allerdings auch All-Risk-Hausratpolicen an, die Risiken im In- und im Ausland absichern. Schließt du eine separate Ferienhausversicherung ab, solltest du auf folgende Aspekte achten:

  • die Police sollte in deutscher Sprache und nach deutschem Recht verfasst sein
  • die Schadensregulierung erfolgt nach deutschen Standards
  • die spezifische Versicherungssteuer des jeweiligen Landes wird berücksichtigt
  • gegebenenfalls: die Versicherung gilt auch für vermietete Immobilien

Fazit

Die Hausratversicherung wird in vielen Fällen auch im Ausland aktiv, wenn persönliche Gegenstände beispielsweise auf Reisen oder bei einem Auslandssemester beschädigt oder gestohlen werden. Um Leistungen zu erhalten, musst du allerdings einige Punkte beachten, die sich je nach Art und Länge des Auslandsaufenthaltes unterscheiden. Unter Umständen ist es notwendig, eine weitere Versicherung oder eine Zusatzversicherung für die Hausratversicherung im Ausland abzuschließen.

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