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Der Vermieterrechtsschutz

Der Schutz vor hohen Kosten bei einem Rechtsstreit als Vermieter

Das leistet der Vermieterrechtsschutz

In Deutschland kommt es jährlich zu Millionen von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, die in vielen Fällen zu Gerichtsverfahren führen. Wenn du als Vermieter einer Wohnung, eines Hauses oder einer Gewerbeimmobilie eine Versicherung für Vermieterrechtsschutz abgeschlossen hast, musst du die Kosten hierfür nicht allein tragen. Die Versicherung übernimmt in der Regel folgende Leistungen:

  • Kosten für den Anwalt
  • Gerichtskosten, einschließlich der Ausgaben für Zeugen und Sachverständige
  • gegebenenfalls Reisekosten oder Kosten für einen Dolmetscher
  • gegebenenfalls Kosten der Gegenseite

In diesen Fällen unterstützt dich der Rechtsschutz für Vermieter unter anderem:

  • dein Mieter ist seit mehreren Monaten die Miete schuldig geblieben und du möchtest den ausstehenden Mietzins einklagen beziehungsweise eine Räumung erwirken
  • nach dem Auszug eines Mieters wurden Schäden an der Mietsache entdeckt, für die du Schadensersatz fordern möchtest
  • ein Mieter hat aufgrund angeblicher Mängel fristlos gekündigt

Außerdem greift der Vermieterrechtsschutz auch bei Problemen mit Behörden, zum Beispiel in den folgenden Fällen:

  • die Grundsteuer wurde falsch berechnet
  • eine Behörde fordert anteilige Beteiligung an den Kosten für neue Gehwege oder die Straße, an der die Immobilie liegt

Das solltest du vor Abschluss einer Versicherung für den Vermieterrechtsschutz beachten

Die Vermieterrechtsschutz-Versicherung greift immer nur für das im Versicherungsschein aufgeführte Objekt. Das bedeutet, wenn du mehrere Immobilien vermietet hast, dass diese bei Vertragsabschluss mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden müssen, da du sonst für diese keinen Versicherungsschutz genießt. Beim Rechtsschutz für Vermieter sollte der Versicherungsnehmer außerdem auch der Vermieter oder Verpächter der jeweiligen Objekte sein. Gehört ein vermietetes Haus beispielsweise deinem Ehepartner, muss er als Versicherungsnehmer auftreten. Weitere Punkte, die für die Versicherung beachten werden müssen, sind außerdem:

  • Selbstbeteiligung: Die Beiträge können durch eine höhere Selbstbeteiligung gesenkt werden. Das bedeutet, dass du kleinere Schäden selbst zahlst, beispielsweise bis zu einer Höhe von 500 Euro.
  • Leistungen: Die meisten Versicherungen zahlen erst dann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und übernehmen daher keine Kosten für eine anwaltliche Beratung zur Vorbeugung oder für eine außergerichtliche Begutachtung. Besser ist es, eine Versicherung zu finden, die zumindest die Erstberatung bezahlt.
  • Deckungssumme: Nach einem Rat von Experten sollte mindestens eine Deckungssumme von 500.000 Euro gewählt werden, da Rechtsstreitigkeiten sehr hohe Kosten verursachen können. Es gibt allerdings Versicherer, die eine unbegrenzte Deckungssumme gewähren.
  • Wartezeit: Beim Vermieterrechtsschutz beträgt diese in der Regel drei Monate nach Abschluss der Versicherung. Das bedeutet, dass du erst danach einen Anspruch auf Leistungen hast. Eine Ausnahme besteht üblicherweise, wenn du die Versicherung nur wechselst und der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt.

Tipp: Lies auch unsere Ratgeber "Rechtsschutz im Vergleich" und "Arbeitsrechtsschutz", wenn du mehr zu Rechtsschutzversicherungen erfahren möchtest. Du erfährst in diesen mehr über die angebotenen Leistungen sowie darüber, was bei Abschlüssen von Versicherungen oder deren Kündigung beachtet werden muss.

So kannst du eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung kündigen

Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Versicherer ein besseres Angebot hat, oder der Versicherungsgegenstand wegfällt, weil zum Beispiel nicht mehr vermietet wird. Wie bei allen Versicherungen ist die Kündigung auch beim Vermieterrechtsschutz ordentlich oder außerordentlich möglich.


Ordentliche Kündigung der Versicherung

Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit durchführbar. Falls du beispielsweise einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit abgeschlossen hast, kannst du ihn ordentlich erst zum Ende des dritten Jahres kündigen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich Versicherungsverträge übrigens jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt worden sind. Das bedeutet, dass sie dann jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs gekündigt werden können.


Außerordentliche Kündigung der Versicherung

Unter bestimmten Bedingungen kannst du den Versicherungsvertrag außerordentlich im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen. Insbesondere ist die außerordentliche Kündigung in folgenden Fällen möglich:

  • der Versicherer hat die Beiträge erhöht, aber die Leistungen nicht angepasst
  • es ist ein Versicherungsfall eingetreten (die Sonderkündigung ist unabhängig davon möglich, ob der Versicherer Leistungen gewährt oder verweigert hat)
  • das Risiko besteht nicht mehr, das heißt, du vermietest nicht mehr oder die Objekte im Versicherungsschein gehören dir nicht mehr

Für die Sonderkündigung hast du einen Monat nach Kenntnisnahme des Ereignisses Zeit, das zu dieser berechtigt. Die Kündigung ist mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des regulären Versicherungsjahrs möglich.

Tipp: Die Kündigung einer Versicherung ist mithilfe unseres Kündigungsservices noch einfacher. Nach der kostenlosen Anmeldung erinnern wir dich an die Laufzeiten deiner Verträge und stellen dir Musterschreiben zur Verfügung. Außerdem kannst du unseren Versandservice direkt von der Webplattform aus nutzen.

Fazit

Wenn du eine oder mehrere Immobilien vermietest, ist ein Vermieterrechtsschutz eine gute Absicherung gegen zu hohe Kosten bei Streitigkeiten mit Mietern oder Behörden. Vor dem Abschluss einer Versicherung solltest du allerdings einen Vergleich durchführen, weil sich die Leistungen der Versicherer und die Beitragshöhe unterscheiden. Eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung darf nicht zu spät abgeschlossen werden, da sie meistens erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn greift.



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