Volders Logo Menu

Stromanbieter wechseln!

So leicht sparst du bares Geld beim Strom. 

Deinen Stromanbieter ganz einfach wechseln.

Vielleicht wusstest du noch gar nicht, wie einfach und schnell du deinen Stromanbieter wechseln kannst. Dann weißt du es jetzt gleich – weil wir es dir kurz erklären. 
 
Auch wenn du gar nicht die Absicht hast zu wechseln, lohnt sich ein Vergleich immer. Dazu kannst du entweder unsere Volders-App nutzen – hast du noch nicht? Dann hier schnell kostenlos runterladen – oder einfach uns alles machen lassen: 030 2084776 87. Und keine Bange: Unser Service kostet dich gar nichts! 
 
Wenn du dich für einen neuen Anbieter entschieden hast, musst du natürlich deinen alten Stromvertrag kündigen. Und falls du umziehen solltest, musst du ohnehin den bestehenden Vertrag auflösen. Das alles übernimmt normalerweise dein alter Stromanbieter.
 
Dennoch ist es hilfreich zu wissen, welche Kündigungsfrist besteht. Ansonsten kann es nämlich schnell passieren, dass der Wechsel nicht rechtzeitig über die Bühne geht – und du weiterhin an deinen alten Energieversorger gebunden bist. Im Folgenden erfährst du daher hilfreiche Tipps rund um die Kündigungsfrist bei den verschiedenen Stromanbietern.

Stromanbieter kündigen: Was tue ich wann?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen du deinen Stromanbieter kündigst und zu einem anderen wechselst. Die gehen wir jetzt einfach mal der Reihe nach durch. 
 
Auszug
Du ziehst aus. Du teilst deinem Stromanbieter das genaue Datum und den Zählerstand vom Auszugstag mit. Letzterer wird für gewöhnlich in einem Übergabeprotokoll notiert. Du kannst ihn aber auch online auf der Webseite deines Stromanbieters übermitteln. 
 
Übrigens: Mit einiger Wahrscheinlichkeit kannst du deinen Stromtarif sogar mitnehmen. Auch das übernehmen wir gerne für dich – mit unserem Volders-Umzugsservice. So musst du dich um gar nichts mehr kümmern. Und wenn du in der neuen Wohnung das Licht einschaltest, weißt du: Es kostet dich nicht mehr als sonst!
 
Einzug
Wenn du irgendwo neu einziehst, kommt normalerweise natürlich Strom aus der Steckdose. Dabei handelt es sich jedoch um die Grundversorgung. 
 
Die Grundversorgung wird in §36 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt: Jeder Haushalt muss durch ein Energieunternehmen vor Ort – meistens das örtliche Stadtwerk – mit Strom oder Gas versorgt werden. 
 
Der Grundversorger tritt beispielsweise vorübergehend an die Stelle von insolventen Stromanbietern, sodass die Versorgung nahtlos gesichert ist. Beziehst du Strom durch den Grundversorger, ist das Abmelden des Stroms innerhalb von zwei Wochen möglich.
 
 
Da die Grundversorgung aber eher teuer ist, suchst du natürlich so schnell wie möglich nach einem Anbieter, bei dem du sparen kannst. Zum vereinbarten Liefertermin liest du dann den Stromzähler noch mal ab und teilst ihn deinem neuen Anbieter mit. 
 
All das kannst du uns erledigen lassen. Ruf unsere Experten an, lass sie den besten Tarif für dich finden und auch gleich alles andere für dich regeln: 030 2084776 87. Schließlich brauchst du Zeit und Muße zum Einrichten und Wohlfühlen. 
 
Wechsel am selben Ort
Wenn du länger in deiner Wohnung lebst, wird es ganz sicher passieren: Du bekommst ein Angebot von einem neuen Stromanbieter oder für einen neuen Tarif, das du nicht ablehnen kannst. 
 
Deinem neuen Stromanbieter werden deine Anschrift, deine Zählernummer und dein Wunschbelieferungstermin mitgeteilt – entweder von dir selbst oder von deinem Volders-Team. 
 
Wichtig: Wenn dein aktueller Stromanbieter die Preise anhebt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst du deinen Vertrag vorzeitig kündigen – und deinen neuen umso schneller starten! 

Wie kündige ich richtig?

Noch ein paar Infos zum Kündigen? Gerne: 
 
Kündigungsfrist beim Grundversorger
Wenn du beim Grundversorger deiner Region unter Vertrag stehst, hast du eine relativ kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. 
 
Kündigungsfrist bei frei abgeschlossenem Vertrag deiner Wahl
Ein Vertrag, den du von dir aus bei einem Stromanbieter abgeschlossen hast, kann zum Beispiel eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben. Dann sollte die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit bei deinem Anbieter eingehen. Ansonsten kommst du nicht rechtzeitig aus dem Vertrag und dieser verlängert sich um den vereinbarten Zeitraum. Ausnahme: Sonderkündigungsrecht wegen Tariferhöhung. Dann kommst du natürlich sehr viel schneller aus deinem Vertrag raus!
 
Kostenlos Volders Umzugsservice nutzen
Alles soll einfach wie von selbst gehen? Schlimm genug, dass du Kisten packen musst? Dann lass deine Stromgeschichten von unseren Experten erledigen – und nutze kostenlos unseren Volders Umzugsservice
 
Außerdem gehört unsere Volders-App natürlich auf den Homescreen deines und jedes Smartphones. Und unsere Nummer kannst du auch gleich mal speichern: 030 208 477 687. Aber natürlich nur, wenn du immer perfekt organisierte Verträge und nie zu viel bezahlen willst!

Weitere Ratgeber, die dich auch interessieren könnten