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Die Krankenkasse wechseln

So gehst du vor und das musst du beachten

Vor dem Wechsel - eine neue Krankenkasse suchen

Um die Krankenkasse wechseln zu können, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. Zum einen benötigst du eine neue Krankenversicherung, um der Versicherungspflicht zu genügen; zum anderen musst du deine bisherige Krankenversicherung kündigen. Eine neue Krankenkasse zu finden, ist nicht schwer. Du kannst in verschiedenen Vergleichsportalen die Angebote vergleichen und so die passende Krankenversicherung finden. Vor dem Kündigen der bisherigen Krankenkasse sind allerdings einige Faktoren zu beachten. Hierbei helfen dir dieser Ratgeber und unser Wechselservice.

Gesetzliche Krankenkasse wechseln - Diese Aspekte sind wichtig

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegst du nach § 175 SBG V (Sozialgesetzbuch Fünf) einer Bindungsfrist von 18 Monaten nach deinem Eintritt. Das bedeutet, dass es erst danach möglich ist, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zuvor musst du die bisherige Krankenkasse jedoch kündigen und hierfür eine Kündigungsfrist einhalten. Eine Zusatzkrankenversicherung musst du zudem unabhängig kündigen. Ausnahmen davon bestehen allerdings dann, wenn Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht vorliegen oder du einen Wahltarif bei deiner alten Krankenkasse gewählt hattest. Willst du mehr darüber wissen, wie du eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst, lies unseren Artikel zu diesem spezifischen Thema.


Die Kündigungsfrist


Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindungszeit immer zwei Monate zu einem Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Du kannst hierfür unsere Vorlagen nutzen - du musst lediglich die Daten zu deinem Versicherungsvertrag ergänzen. Nach der Kündigung und dem Erhalt der Kündigungsbestätigung kannst du problemlos zu einer neuen Krankenkasse wechseln.

Beispiel für die Kündigungsfrist bei der GKV: Die Kündigung soll zum 31.12. eines Jahres wirksam werden. Dein Kündigungsschreiben muss der Krankenkasse bis spätestens 31. Oktober vorliegen.


Das Sonderkündigungsrecht

Unabhängig von der achtzehnmonatigen Bindungsfrist kannst du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um die Krankenversicherung zu wechseln. Die Sonderkündigung ist beispielsweise dann möglich, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge einführt beziehungsweise erhöht oder du dich aufgrund einer Heirat familienversichern kannst. Welche Gründe weiterhin zu einer Sonderkündigung berechtigen, erfährst du in dem Artikel  "Gesetzliche Krankenversicherung wechseln".


Besonderheit bei der Auswahl eines Wahltarifs

Wenn du bei deiner bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif ausgewählt hast, zum Beispiel einen speziellen Kostenerstattungstarif, hat dieser Einfluss auf die Bindungsfrist. Diese endet erst mit Ablauf des Wahltarifs, der für bis zu drei Jahre abgeschlossen worden sein kann. Du kannst daher erst dann in eine andere Krankenkasse wechseln.


Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse

Wenn du den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten vollziehen möchtest, ist dies zwar innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen möglich, aber nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • du bist als Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert
  • dein Einkommen liegt oberhalb der gesetzlich festgelegten Jahresentgeltgrenze und du bist daher nicht mehr verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein
Den Wechsel in eine private Krankenkasse solltest du dir allerdings gut überlegen. Die Beiträge sind in jungen Jahren meistens erschwinglich, steigen aber häufig im Alter stark. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer ohne weiteres möglich.

Private Krankenkasse wechseln - Das ist wichtig

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse (PKV) musst du zwar keine Bindungsfrist beachten, aber dafür eventuell die bei Eintritt vereinbarte Vertragsdauer. Diese kann individuell unterschiedlich sein und ist entweder direkt im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers zu finden. Näheres zu dem Thema erläutern wir in dem Artikel "Private Krankenkasse wechseln". Bevor du die Krankenkasse wechseln kannst, musst du zudem die Kündigungsfrist beachten, sofern die Möglichkeit der Sonderkündigung nicht gegeben ist.


Die Kündigungsfrist

Die Kündigung bei der privaten Krankenkasse erfordert üblicherweise die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs. Dieses ist nicht gleichzusetzen mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Eintritt des Versicherten in die Krankenkasse.

Beispiel: Du bist zum 01.02.2016 in die private Krankenkasse eingetreten. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Das bedeutet, dass du die Versicherung zum 31.01.2017 kündigen kannst. In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben dem Versicherer auf Grund der Kündigungsfrist bei der PKV bis zum 31.10.2016 zugegangen sein.

Um den Arbeitgeberzuschuss bei der privaten Krankenkasse nach einem Wechsel weiterhin zu erhalten, muss der Arbeitgeber davon umgehend informiert werden.


Das Sonderkündigungsrecht


Wenn du die Krankenkasse wechseln möchtest, weil die bisherige die Beiträge erhöht hat, berechtigt dich dies zu einer Sonderkündigung. Die beabsichtigte Erhöhung muss dir die Krankenversicherung schriftlich mitteilen. Nach Erhalt dieses Schreibens hast du eine Frist von zwei Monaten, um den Versicherungsvertrag zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht für die Krankenkasse besteht auch in weiteren Fällen. Welche das sind, erfährst du in unserem Artikel  "Private Krankenkasse wechseln".


Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse

Wenn du in einer privaten Krankenkasse versichert bist, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nur in einigen Ausnahmefällen möglich:

  • dein Einkommen als Angestellter hat sich verringert und liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (57.600 Euro im Jahr 2017)
  • du gibst die Selbständigkeit auf und wechselst in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • du heiratest, gibst die Selbständigkeit auf und wirst über deinen Partner versichert
  • du wirst arbeitslos
  • du bist mindestens zu fünfzig Prozent schwerbehindert und hast die Aufnahme in die GKV innerhalb von drei Monaten nach Feststellen der Behinderung beantragt
Stark eingegrenzt ist die Wechselmöglichkeit allerdings für Personen über 55 Jahre, die in den letzten Jahren nicht wenigstens kurzzeitig gesetzlich versichert waren. Hier gibt es meistens nur den Umweg über die Familienversicherung, wenn das eigene Einkommen monatlich 425 Euro beziehungsweise 450 Euro für Minijobber im Monat nicht übersteigt. 

Fazit

Die Krankenkasse zu wechseln ist relativ einfach, wenn du deine bisherige fristgerecht gekündigt und einen neuen Versicherer gefunden hast. Beachte dabei die Bindungsfristen beziehungsweise die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und das Recht zur Sonderkündigung.

Tipp: Nutze unseren Kündigungsservice und verschicke die Kündigung direkt von unserer Webplattform oder über unsere App per E-Mail, Fax, Brief oder Einschreiben. Eine passende Vorlage findest du nach Eingabe des Namens deiner Versicherung.



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