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Die private Krankenkasse wechseln

So ist es möglich - Tipps vom Experten

Das musst du beachten, wenn du deine private Krankenkasse wechseln möchtest

Bevor du die private Krankenkasse wechseln möchtest, solltest du Vergleichsrechner zu Rate ziehen oder dich ausführlich beraten lassen. Hast du dich für einen Wechsel entschieden, benötigst du zunächst eine neue private Kasse, die dich aufnimmt, um der Versicherungspflicht gerecht zu werden. Außerdem musst du die Kündigungsfrist und gegebenenfalls eine Mindestvertragslaufzeit einhalten, sofern es keine triftigen Gründe gibt, die ein Sonderkündigungsrecht begründen.

Tipp: Da es einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge gibt, solltest du nach einem Wechsel nicht versäumen, den Arbeitgeber zu informieren. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist es allerdings, dass der Versicherer Leistungen anbietet, die denen der gesetzlichen Kassen entsprechen.


Die Kündigungsfrist

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei den privaten keine Bindungsfrist. Die Kündigungsfrist der PKV wird in § 205 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt: Sofern keine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, kann der Vertrag mit Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei der Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit ist die Kündigung unter Einhaltung der Dreimonatsfrist zum Ende der Laufzeit möglich. Zu beachten ist hierbei, dass bei privaten Krankenversicherungen nicht das Kalenderjahr, sondern das Versicherungsjahr gilt, das mit Eintritt in die Versicherung beginnt.

Beispiel: Du hast am 01.07.2016 eine Kranken- und Pflegeversicherung für eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abgeschlossen. Die früheste Kündigung ist zum 01.07.2018 möglich. Dein Kündigungsschreiben muss bei dem Versicherer spätestens bis zum 31.03.2018 eingegangen sein.

Seit der Einführung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Oktober 2009 musst du dem Vorversicherer gemäß § 205 VVG einen Folgeversicherungsnachweis vorlegen, wenn du kündigen und damit die private Krankenkasse wechseln möchtest. Konkret bedeutet das im Sinne des Gesetzes, dass du zunächst eine neue Versicherung abgeschlossen haben musst, bevor du die alte kündigen kannst, um ohne Unterbrechung versichert zu sein. Die Kündigung wird zudem erst dann wirksam, wenn deinem bisherigen Versicherer die Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorliegt.


Das Sonderkündigungsrecht

Unberührt von einer Mindestvertragslaufzeit gibt es mehrere Gründe, für die du ein Recht zur Sonderkündigung hast, wenn du die private Krankenkasse wechseln möchtest. Insbesondere sind das folgende:

  • der Versicherungsnehmer wird kranken- und pflegeversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der Versicherer erhöht die Versicherungsprämie
  • der Versicherer vermindert die vereinbarten Leistungen

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt in der Regel dann ein, wenn du eine Selbständigkeit aufgibst und in ein Angestelltenverhältnis wechselst, bei Arbeitslosigkeit sowie einer Behinderung von mehr als fünfzig Prozent. Im letzten Fall musst du die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung rechtzeitig beantragen, das heißt innerhalb von drei Monaten nach Diagnostizieren der dauerhaften Behinderung. Die Kündigung der privaten Krankenkasse ist innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich. Auch in diesem Fall ist es laut § 205 VVG notwendig, dass du dem Versicherer einen Nachweis der Versicherungspflicht vorlegst, um die private Krankenkasse wechseln zu können. Sofern dich der Versicherer schriftlich dazu aufgefordert hat, hast du für die Vorlage zwei Monate Zeit. Ansonsten wird die Kündigung unwirksam, außer du hast die Versäumnis nicht selbst verschuldet. Nach Ende der Zweimonatsfrist kannst du das Versicherungsverhältnis jeweils zum Ende des Monats kündigen, in dem du dem Versicherer den Nachweis ausgehändigt hast. Anschließend erhältst du für diesen Zeitraum die Beiträge für die PKV zurück.

Beispiel: Du beginnst ein Angestelltenverhältnis am 01.09. eines Jahres. Dein Kündigungsschreiben muss der privaten Krankenkasse bis spätestens 30.11. zugehen. Die Krankenkasse fordert den Nachweis der Versicherungspflicht an. Das Schreiben geht dir am 15.12. zu. Damit die Kündigung wirksam wird, musst du dem Versicherer den Nachweis bis spätestens 15.02. des nächsten Jahres geschickt haben.

Bei Erhöhung der Prämie oder Minderung der Leistungen ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Änderungen schriftlich mitzuteilen. Nach Erhalt der Änderungsmitteilung musst du die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt kündigen, wenn du daraufhin die private Krankenkasse wechseln möchtest. Die Kündigung wird dann mit Eintritt der Änderungen wirksam. Der Wechsel der privaten Krankenversicherung ist dann zu dem Datum zu vollziehen.

Beispiel: Du erhältst am 01.06. eine Änderungsmitteilung mit dem Inhalt, dass ab 01.09. die Versicherungsprämie neu berechnet wird. Deine Kündigung muss dem Versicherer spätestens bis zum 01.08. zugegangen sein. Die Kündigung wird zum 01.09. wirksam.


Das Kündigungsschreiben

Der Wechsel der privaten Krankenkasse erfordert eine wirksame Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist oder im Rahmen der Sonderkündigung. Diese muss schriftlich erfolgen und sollte neben deinem Namen und deiner Anschrift auch die Versicherungsnummer und bei der Sonderkündigung den Kündigungsgrund enthalten. Am einfachsten ist es, wenn du unseren Kündigungsservice nutzt und das Schreiben direkt über unsere Plattform versendet. Das ist nach der Eingabe der entsprechenden Versicherungsdaten in unsere Kündigungsvorlage unkompliziert möglich. Übrigens erinnern wir dich auch per E-Mail an die Kündigungsfrist, sodass du die fristgemäße Kündigung nicht versäumst und die Krankenkasse wechseln kannst.

Die private Krankenkasse wechseln - Tipps für die Auswahl

Bei den meisten Versicherungsnehmern ist der Hauptgrund für den Wechselwunsch die Höhe der Beiträge. Die Versicherer bieten unterschiedliche Tarifvarianten oder Spezialtarife für bestimmte Berufsgruppen, Rentner oder Studenten an. Gehörst du einem dieser Personenkreise an, kannst du durch einen Wechsel eventuell sparen. Du solltest jedoch die zu zahlende Versicherungsprämie in Relation zu den Leistungen des Versicherers setzen, da hier unter Umständen versteckte Folgekosten lauern. Wichtige Faktoren, die du bei einem Krankenkassenvergleich beachten solltest, sind daher:

  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • die Höhe des Krankenhaustagegeldes
  • Erstattungen für Zahnersatz oder Zuschüsse für eine kostenintensive Zahnbehandlung
  • gegebenenfalls Zuzahlungen zu homöopathischen Behandlungen oder Naturheilverfahren
  • Kostenübernahme für Chefarztbehandlungen oder die Direktbehandlung von Fachärzten

Fazit

Die private Krankenkasse zu wechseln ist unter den genannten Voraussetzungen unkompliziert möglich. Allerdings solltest du alles vorher genauestens prüfen, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch der Leistungsumfang eine Rolle spielen. Außerdem muss die Übernahme der Altersrückstellung sorgfältig geprüft und berechnet werden.



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